NAFFO Position: Beweislastumkehr – Kein Cent Steuergeld für Hass und Terrorismus

NAFFO Position: Beweislastumkehr – Kein Cent Steuergeld für Hass und Terrorismus

  • Die Bundesregierung hat sich dem Eintreten für eine verhandelte Zwei-Staaten-Lösung zwischen Israel und einem zu gründenden palästinensischen Staat verschrieben.
  • Für einen lebensfähigen palästinensischen Staat braucht es neben funktionierenden demokratischen Institutionen auch eine Gesellschaft, die Israel als Nachbar anerkennt.
  • Dieser Grundsatz muss auch bei Zahlungen an die Palästinensischen Autonomiebehörde und an palästinensische NGOs gelten, denn dies sind die verantwortlichen Akteure.
  • Die bereits bestehenden Kriterien können nicht garantieren, dass kein deutsches Steuergeld an Projekte von Organisationen fließt, die Hass und Gewalt fördern.
  • Um dies zu ändern, braucht es ein Umdenken: Zuwendungsempfänger müssen von sich aus zeigen, wie sie sicherstellen, dass sie diesen Zielen nachkommen.
  • Erst durch ein Konzept zum Umgang mit und Verhindern von Hass und Gewalt und zur Förderung von Normalisierung qualifizieren sich Zuwendungsempfänger für Zahlungen.

 

 

Null Toleranz-Strategie gegen Hass und Gewalt

Ziel der deutschen Unterstützung jeglicher Projekte und Institutionen in den palästinensischen Gebieten ist es, auf eine friedliche Koexistenz zwischen Palästinensern und Israelis hinzuwirken, denn einen dauerhaften Frieden sieht die Bundesregierung in einer verhandelten 2-Staaten-Lösung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/nahermittlererosten/-/203626). Leider hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder gezeigt, dass Organisationen, die von Deutschland finanzierte Projekte in den palästinensischen Gebieten betreiben, Mittel für antisemitische Inhalte, Erziehung zu Hass und Gewalt oder gar Terrorismus missbraucht haben.

Die Arbeitsdefinition Antisemitismus der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) wurde von der Bundesregierung am 20. September 2017 verabschiedet und in Umlauf gebracht. Als praktische Beispiele für Antisemitismus nennt die Definition: „Das Aberkennen des Rechts des jüdischen Volkes auf Selbstbestimmung, z.B. durch die Behauptung, die Existenz des Staates Israel sei ein rassistisches Unterfangen.“ und “Vergleiche der aktuellen israelischen Politik mit der Politik der Nationalsozialisten.” (https://www.holocaustremembrance.com/de/resources/working-definitions-charters/arbeitsdefinition-von-antisemitismus)

Das von der EU mit über 320.000€ unterstützte Palestinian Centre for Human Rights (PCHR) schrieb auf seiner Website am 13. Mai 2023: “PCHR affirms the right of the Palestinian people to resist the occupation by all available means, including armed struggle […].” (https://www.ngo-monitor.org/pchr-board-members-call-for-violence-against-israelis/). Nur auf Druck von außen wurde der Aufruf zur Gewalt entfernt. Am 13. Mai 2023 bezeichnete PCHR-Vorstandsmitglied Nadia Abu Nahla Israel als “Nazi criminal occupation.” (https://pchrgaza.org/en/board-of-directors/und: https://www.facebook.com/nadia.abunahla/posts/pfbid02ioqK9B3FeRW2d6BFiaRmBmuyQhZPZQnuvTGfcidGFXQnbUi3rc6zpBuqWswY91sgl).

In einem Bericht vom 31.05.2022 schreibt die Organisation Al Haq: “With mounting recognition of Israeli settler colonialism and apartheid, specifically during the Unity Intifada, the Israeli suppressive response has intensified. Israel’s violent suppression, criminalization, and/or terrorization of Palestinian resistance must be understood within the wider context. Palestinians demand that the root causes of their oppression be addressed, and remedied, and ongoing settler colonialism and apartheid be dismantled. People under colonial and foreign domination and alien subjugation, have the right to peruse their right to self- determination and freedom by all available means.“ (https://www.alhaq.org/advocacy/20219.html). Weltfriedensdienst fördert zwischen 2021 – 2024 im Rahmen des Programms „Seite an Seite: Menschenrechte stärken“ (https://www.ziviler-friedensdienst.org/de/projekt/seite-seite-menschenrechte-staerken) unter anderem Al-Haq. Im Jahr 2022 ließ Medico International ein Projekt durch Al-Haq implementieren (https://www.medico.de/fileadmin/user_upload/media/medico-jahresbericht-2022.pdf).

 

Stand der Förderung

In Deutschland werden Fördergelder mit einem Kriterienkatalog vergeben, der bei der Umsetzung eingehalten werden muss. Jedoch ist die Überprüfung der Einhaltung dieser Kriterien oft schwierig. Im Bildungsbereich müssen Unterlagen und Inhalte von durch den Geldgeber beauftragten Institutionen systematisch geprüft und ausgewertet werden, was zeit- und kostenintensiv ist. Bei Förderung von Gebäuden und Infrastruktur muss etwa nachgewiesen werden, ob diese für politische Zwecke missbraucht wurden, was oft schier unmöglich ist. Zudem prüfen nur wenige Personen in der deutschen Vertretung in Ramallah die Einhaltung.

In allen Fällen sind die Maßnahmen bei Nichteinhaltung der Vergabekriterien kaum definiert, bzw. eine Streichung der Unterstützungszahlungen oft aus politischen Gründen nicht umsetzbar.

Das Europäische Parlament hat in seiner Entschließung vom 10. Mai 2023 zum Gesamthaushaltsplan die Kommission nachdrücklich aufgefordert, ex-ante-Mechanismen einzurichten, um zu prüfen, ob die geförderte Organisation „nachweislich Verbindungen zu Netzen religiösen Fundamentalisten haben und eine Agenda vorantreiben, mit der die Werte der Union untergraben werden“. Zudem fordert das Parlament auch „in diesem Zusammenhang die Erstellung einer öffentlichen schwarzen Liste nichtstaatlicher Organisationen, die an Aktivitäten wie Hetze, Aufstachelung zum Terrorismus oder religiösem Extremismus zur Unterstützung oder Verherrlichung von Gewalt beteiligt sind“ (10. Entschließung, Nr. 19 und Nr. 146e) https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2023-0137_DE.html).

 

NAFFO Ansatz: Nachweispflicht durch Beweislastumkehr

Um künftig die Überprüfung der Vergabekriterien sicherstellen zu können und den Ansatz der EU zu übernehmen, empfehlen wir als NAFFO einen neuen Ansatz: weg vom bisherigen Prinzip der Überprüfung der Einhaltung aufgestellter Kriterien durch den Geldgeber oder von ihm beauftragten Institutionen hin zu einer Nachweispflicht der Einhaltung von gesetzten Standards.

Der Grundgedanke lautet: die Zuwendungsempfänger weisen nach, dass sie weder Hass noch Gewalt dulden und für Normalisierung mit Israel einstehen. Erst dadurch qualifizieren sie sich für Zahlungen durch die Bundesrepublik an sie.

Das Abschwören von Hass und Gewalt, die Akzeptanz des Existenzrechtes des Staates Israels und das Streben nach Normalisierung mit den Israelis bleiben aber unumgängliche Voraussetzungen, um die von Deutschland angestrebte verhandelte Zwei-Staatenlösung zu erreichen. Diese sollen daher als Mindeststandards für jegliche von Deutschland finanzierte Partner und Projekte gelten.

Mit der Vergabe von Fördergeldern muss sich der Geldempfänger zu folgenden Standards verpflichten:

  • Sicherstellen, dass es bei Umsetzung der Projekte/im Rahmen der täglichen Arbeit:
    1. nicht zu Erziehung zu Hass und zur Förderung von Gewalt kommt,
    2. das Existenzrechtes des Staates Israels kompromisslos anerkannt13 und
    3. Normalisierung mit Israel angestrebt wird.
  • Bei Bildungsinstitution und -Projekten müssen zudem die UNESCO Bildungsstandards für Frieden, Toleranz, Koexistenz und Gewaltlosigkeit14 lückenlos angewendet werden.Die Einhaltung wird durch zwei Komponenten geregelt:
  1. A)  Vor Bewilligung der Fördergelder hat der Geldempfänger eine Strategie zu erarbeiten, wie er dieEinhaltung dieser Standards sicherstellen wird.
  2. B)  Der Geldempfänger verpflichtet sich in regelmäßigen Abständen (z.B. quartalsweise) etwaigeVerletzung dieser Standards und gegebenenfalls deren Beseitigung bzw. Bekämpfung zu dokumentieren. Diese Dokumentation ist unaufgefordert und fristgerecht einzureichen.

In den Finanzierungskonditionen muss auch klar festgelegt werden, was geschieht, wenn diese Auflagen nicht eingehalten werden. Sollte sich also bei stichprobenartigen oder verdachtsbezogenen Kontrollen herausstellen, dass Zuwendungsempfänger gegen diese Verpflichtungen verstoßen und antisemitische Vorkommnisse oder Anstachelungen zu Hass nicht dokumentiert und aufgearbeitet haben, muss ein Sanktionsschema festgelegt werden.

 

Aktive Auseinandersetzung mit diesen Standards und Vereinfachte Kontrollen

Dieser Ansatz entspricht auch den Anforderungen inländischer projektbezogener Finanzierung durch die Bundesregierung und bringt weitere Vorteile mit sich:

  1. Durch die Verpflichtung der Geldempfänger zu regelmäßiger Dokumentation entfällt die bisherige, oft sehr aufwändige Prüfung, ob die Finanzierungskriterien eingehalten wurden. Es sind lediglich Stichproben oder anlassbezogene Nachprüfungen notwendig. Dabei können auch Berichte oder Hinweise Dritter genutzt werden, um zu überprüfen, ob der Geldempfänger einen bestimmten Vorfall oder Verstoß dokumentiert hat.
  2. Die Verpflichtung zur Erstellung einer Strategie, wie Hass & Gewalt verhindert, die Akzeptanz des Existenzrechts Israel gesichert und Normalisierung mit Israel gefördert werden kann, zwingt den Geldempfänger, sich mit den Förderkriterien auseinander zu setzen. Die Problematik wird thematisiert und es entsteht ein Bewusstseins- und Lerneffekt. Durch die regelmäßige Dokumentationspflicht findet dies auch wiederkehrend statt.

 

Kritik: Wegfallen wichtiger Projektpartner?

Kritiker befürchten, dass durch die Anwendung dieser Mindeststandards einige bisherige Projektpartner nicht mehr in Frage kommen. Dies sehen wir als Chance, bisher eher marginalisierte Organisationen zu fördern, die diesen Standards sehr wohl nachkommen wollen. Organisationen und Personen in den palästinensischen Gebieten, die auf Frieden mit Israel setzen, werden ausgegrenzt – dabei sind sie die Zukunft. Genau auf diese Gruppen und Personen müssen wir jedoch setzen. Projekte und Partner, welche diese Standards nicht akzeptieren wollen, wirken den Zielen deutscher Nahostpolitik und dem Streben nach einer verhandelten Zwei-Staatenlösung entgegen. Verhandelt werden kann nur auf Basis von Akzeptanz und gegenseitigem Respekt.

 

Leitgedanke

Nicht alle Projekte, die förderfähig sind, sind auch förderwürdig. Deutschland kann bei der Wahl seiner Partner klare Zeichen für friedliche Koexistenz und eine Verurteilung von Hass und Gewalt setzen.

 

NAFFO Vorschlag Beweislastumkehr

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